Grindelwald ist bekannt dafür, sehr nahe bei den Bergen zu sein. Mit dem E-Bike geht es nun umso besser, Grindelwald zu entdecken. Du kannst einfach auf die Grosse Scheidegg fahren und zum Beispiel den Eiger von einem komplett anderen Blickwinkel betrachten. Oder du fährst die schöne Alpenstrasse in Richtung Männlichen.
Mit dem E-Mountainbike war es noch nie einfacher, eine Region zu entdecken. Falls Du Sport treiben möchtest, kannst du mit Power runterfahren und schon wird es anstrengend.
Grindelwald bietet eine super Infrastruktur für alle Level. Ausserdem gibt es über 16 verschiedene Bosch Ladestationen im ganzen Tal. Ideal dafür, dass du während dem Mittagessen dein E-Bike aufladen kannst. Die Bosch Ladestationen findest du hier https://jungfrauregion.swiss/de/sommer/sehen-und-erleben/aktivitaeten/mountainbike/bosch-e-bike-ladestationen/
Die E-Bikes gibt es in verschiedenen Modellen, welche für Kinder und Erwachsene in allen Grössen geeignet sind. Es wird gewisse Grundvoraussetzung für das Fahrradfahren erwartet.
Haftung und Versicherung
Die Vermieterin übernimmt im Falle eines Unfalls keine Haftung. Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, die eine Fahrt mit dem Bike/ E-Bike mit sich bringen.
Defekte / Beschädigung / Verlust oder Diebstahl der Mietware
Der Mieter ist für das gemietete Material verantwortlich, solange es in seinem Besitz ist, d.h. bei Verlust haftet der Mieter. Es wird in diesem Fall der aktuelle Wert des Mietobjektes in Rechnung gestellt. (Berechnung erfolgt durch die Vermieterin)
Bei absichtlicher Beschädigung des Materials durch grobe fahrlässige Handhabung, unkontrollierte Fahrweise oder Nachlässigkeit, muss der Kunde für die entstandenen Schäden aufkommen. Im Falle einer Radpanne ist die Vermieterin nicht verpflichtet, einen Rücktransport zu organisieren. Entstehende Kosten für die Rückführung, müssen vom Kunden übernommen werden.
Unfall/Krankheit/Abbruch oder Annullation während der vereinbarten Mietzeit
Bei Unfall oder Krankheit wird mit ärztlichem Attest der Differenzbetrag der Restmietdauer rückerstattet. Der angebrochene Tag wird nicht rückerstattet.
Wird die Mietdauer früher als vereinbart beendet und liegt kein schriftliches Attest eines Arztes vor, ist der volle Betrag der schriftlich vereinbarten Mietdauer geschuldet.
Bei Schlechtwetter oder eingeschränktem oder komplett eingestelltem Bergbahnbetrieb, wird das Geld für die Miete nicht zurückerstattet.
Nutzung/Verbote des Bikes
Der Mieter verpflichtet sich, das Strassenverkehrsgesetz einzuhalten und das Bike sachgemäss und sorgfältig zu nutzen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben. Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung der Fahrzeuge, der Transport einer oder mehreren zusätzlichen Personen sowie das Überfahren von Hindernissen, bei denen das Fahrzeug offensichtlich einen Schaden erleiden kann.